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Grundlegende Informationen

Die Reha im Überblick

Eine Rehabilitation hilft Menschen, die von einer Krankheit betroffen sind, dabei sich im Alltag zurechtzufinden. Die Reha soll die Gesundheit und Arbeitskraft der Rehabilitand:innen möglichst vollständig wiederherstellen und es ihnen erleichtern, ins soziale Leben zurückzufinden. Dabei werden sie von medizinischem Fachpersonal, Ernährungsexpert:innen, und Trainer:innen begleitet.

  • Eine Reha findet entweder als Anschlussheilbehandlung (AHB) statt oder als medizinische Rehabilitation im Heilverfahren:
    • Einer Anschlussheilbehandlung geht ein Krankenhausaufenthalt mit chirurgischem Eingriff voraus. Ob eine AHB erforderlich ist, stellt das behandelnde Krankenhaus fest. Der Sozialdienst vor Ort hilft ihnen bei der Antragstellung und informiert Sie darüber, welche Klinik für Sie in Frage kommt. Die Anschlussheilbehandlung knüpft direkt an den stationären Aufenthalt in der Klinik an oder beginnt spätestens zwei Wochen nach der Entlassung.
    • Für eine medizinische Rehabilitation als Heilverfahren kommen Personen infrage, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet oder bereits vermindert ist. Ob eine medizinische Reha sinnvoll ist, besprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt. Diese beraten Sie und helfen Ihnen bei Bedarf mit Ihrem Reha-Antrag.
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Beide Behandlungen können Sie entweder stationär in einer unserer 9 Kliniken oder ganztägig ambulant in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen mit all unserem Wissen und unseren Leistungen zur Seite, egal ob Sie die Nacht in der Klinik oder den eigenen vier Wänden verbringen möchten. Weitere Infos zu Ihrer Unterbringung finden Sie auf unseren Klinikseiten.

Zeitlicher Ablauf

Vom Antrag bis zu uns

1. Ärztlicher Befund
Ihr Weg zur Reha beginnt entweder mit einem chirurgischen Eingriff im Krankenhaus oder wenn Sie gesundheitlich stark beeinträchtigt sind. Darunter fallen beispielsweise chronische Schmerzen, Diabeteserkrankungen oder psychosomatische Beschwerden. Auf der Grundlage Ihrer individuellen Situation entscheiden Ihre behandelnden Ärzt:innen in Absprache mit Ihnen, ob beziehungsweise welche Reha für Sie passend ist.

Wichtig: Erachten Ihre Ärzt:innen eine Reha als geeignetes Mittel, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen, haben Sie gesetzlich ein Recht auf Rehabilitation.(Zum vollständigen Gesetzestext)

2. Kostenträger ermitteln
Nun gilt es herauszufinden, wer die Kosten für Ihre Reha übernimmt. Je nach Ihrer Krankheitsgeschichte ist eine andere Versicherung für die Kostenübernahme zuständig. Dies kann beispielsweise die Rentenversicherung, die Krankenversicherung oder auch die Unfallversicherung sein.

Sollten Sie im Zweifelsfall den Antrag an den falschen Kostenträger geschickt haben, ist dieser dazu verpflichtet, Ihre Unterlagen innerhalb von zwei Wochen an die korrekte Stelle weiterzuleiten.

  • Wann übernimmt die Rentenversicherung?

    Die Rentenversicherung springt vor allem bei Arbeitnehmenden als Kostenträgerin ein. In diesem Fall liegt das Ziel der Reha meist darin, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

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  • Wann übernimmt die Unfallversicherung?

    Die Unfallversicherung kommt als Kostenträgerin für Ihre Reha infrage, falls diese infolge eines Arbeitsunfalls benötigt wird.

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  • Wann übernimmt die Krankenversicherung?

    Die Krankenkasse übernimmt die Reha-Kosten bei Erkrankten, die bereits in Rente sind. Das primäre Ziel der Reha ist hier, dass die Rehabilitand:innen wieder eigenständig im Alltag zurechtkommen.

    Wichtig: Auch private Krankenkassen können die Kosten für eine Reha übernehmen. Dafür müssen sogenannte „Sanatoriumsbehandlungen“ als Leistungen in ihrer Versicherung mit abgedeckt sein. Setzen Sie sich im Zweifelsfall direkt mit Ihrer Krankenkasse zur Klärung dieser Frage in Verbindung.

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3. Wunschklinik finden
Anschließend können Sie sich laut dem sogenannten "Wunsch- und Wahlrecht" frei für eine Klinik Ihrer Wahl entscheiden, in der Sie Ihre Rehabilitation durchführen möchten. Zu den Kliniken aus dem Verbund der RehaZentren.

4. Reha-Antrag stellen
Haben Sie Ihren Kostenträger ermittelt und sich für Ihre Wunschklinik entschieden, reichen Sie einen Reha-Antrag bei Ihrem Kostenträger ein. Die dafür benötigten Formulare erhalten Sie direkt über Ihren Kostenträger. Formulare der Deutschen Rentenversicherung sowie den Antrag auf Ihre Wunschklinik finden Sie hier.

Sollten Sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, wenden Sie sich beispielsweise an den Sozialdienst Ihres Akutkrankenhauses oder an unsere Telefonhotline.

5. Zusage/ Ablehnung
Von Ihrem Kostenträger erhalten Sie innerhalb von drei Wochen entweder die Bewilligung oder die Ablehnung Ihrer Reha. Mit der Zusage erhalten Sie einen Kontakt in der jeweiligen Rehaklinik sowie alle weiteren Formalitäten.

Die Ablehnung kann sich entweder auf die Reha an sich oder auf den Platz in Ihrer Wunschklinik beziehen. In beiden Fällen haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

6. Aufnahme in der Rehaklinik
Wurde Ihr Reha-Antrag bewilligt, folgt nun der Reha-Aufenthalt. Für eine medizinische Rehabilitation erhalten Sie einen Termin von der Klinik, eine Anschlussheilbehandlung erfolgt direkt im Anschluss auf Ihren Aufenthalt im Akutkrankenhaus. In diesem Fall organisiert das Krankenhaus Ihre Verlegung gemeinsam mit der Rehaklinik.

Ihre Fragen – Unsere Antworten

FAQ

  • Wie beantrage ich eine medizinische Reha als Heilverfahren (HV)?

    Eine medizinische Rehabilitation als Heilverfahren müssen Sie von Ihrer Haus- oder Fachärzt:in verordnen lassen, da diese:r die notwendigen medizinischen Erfordernisse begründen muss. Ist Ihr Kostenträger die „Rentenversicherung“ so stellen Sie einen Antrag auf Reha mit dem Antragsformular „G110“. Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen inklusive entsprechender Krankenhaus- oder Arztberichte mit ein. Anschließend wird die zuständige Versicherung Ihren Antrag prüfen. Eventuell wird zudem der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, ein Gutachten über die Notwendigkeit zu erstellen. Bis Sie einen Bescheid über Ihren Reha-Antrag erhalten, kann es ein paar Wochen dauern. Nach Prüfung des Antrags durch den Kostenträger bekommen Sie eine schriftliche Zusage für die Rehabilitation oder einen Ablehnungsbescheid.

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  • Wie beantrage ich eine Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB)?

    Für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt werden Sie direkt vom Sozialdienst ihres Krankenhauses in der für Sie passenden Rehabilitationseinrichtung angemeldet. Hier sendet das Krankenhaus den ABH-Antrag mit dem erforderlichen Befundbericht und stellt direkt einen Antrag an Ihren Kostenträger.

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  • Welche Vorraussetzungen für eine Reha muss ich erfüllen?

    Wenn die DRV der Kostenträger Ihrer Reha ist, müssen Sie eine Mindestversicherungszeit erreicht haben. Dafür genügt es, wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragsstellung mindestens in sechs Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Für manche Leistungen kann die Wartezeit allerdings bis zu 5 oder 15 Jahren betragen. Generell gilt, dass Ihre letzte Reha mindestens vier Jahre her sein muss und es kein Ausschlussgrund vorliegt.

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  • Kann ich mir die Klinik selbst aussuchen?

    Ja, sie sind nach dem sogenannten Wunsch- & Wahlrecht dazu berechtigt, in einer Klinik Ihrer Wahl behandelt zu werden. Die Einrichtung muss jedoch nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein und von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert sein. Bei der Entscheidung wird Ihre persönliche Lebenssituation, wie Ihr Alter, Familienstand oder Ihre Religion berücksichtigt. (Sozialgesetzbuch IX, §8)

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  • Was passiert, wenn mein Wunsch abgelehnt wurde?

    Sollte der Kostenträger Ihren Wünschen nicht entsprechen, muss er dies in einem Bescheid begründen. Wir empfehlen Ihnen, diese Aussage genau zu überprüfen. Daraufhin können und sollten Sie gegen den Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie eine Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten. Nutzen Sie dafür gerne unser Formular.

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  • Was kostet die Reha?

    Auf die Rehabilitand:innen kommen bis auf die Zuzahlungen keine Kosten zu. Die Zuzahlungen betragen zehn Euro pro Tag und sind mit den jeweiligen Kostenträgern abzuklären. Alle sonstigen Kosten werden von Ihrem Rehaträger (beispielsweise der Renten- oder Krankenversicherung) übernommen. Für Minderjährige entfällt die Zuzahlungspflicht.

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  • Muss ich Zuzahlungen leisten, wenn ich in einer bestimmten Klinik behandelt werden will?

    Nein. Wenn Ihr Klinikwunsch gesetzlich berechtigt ist, übernimmt der Kostenträger entstehende Mehrkosten auch dann, wenn es eine kostengünstigere Klinik gibt. Das liegt am sogenannten Sachleistungsprinzip: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung.

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  • Stationär oder ambulante Reha?

    Ob Sie eine stationäre oder eine ambulante Reha machen möchten, liegt ganz in Ihrer Entscheidung. Sei es wegen der Versorgung Ihrer Familie, dem Wunsch nach einer wohnortnahen Behandlung oder einfach, weil Sie die Nacht lieber in Ihrem eigenen Bett verbringen wollen. Wir stehen Ihnen mit all unserem Wissen und unseren Leistungen zur Seite, egal ob Sie die Nacht in der Klinik oder den eigenen vier Wänden verbringen. Weitere Infos zu Ihrem Klinikaufenthalt finden Sie hier.

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  • Was passiert nach der Reha?

    Während Ihres Reha-Aufenthalts erhalten Sie bei Bedarf eine Empfehlung für ein Nachsorgeprogramm der Deutschen Rentenversicherung. Die Angebote laufen über mehrere Monate und finden entweder digital oder vor Ort und in der Regel berufsbegleitend statt. Weitere Infos finden Sie hier.

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  • Was muss ich zu meiner Reha mitbringen?

    In den FAQs finden Sie eine Liste der wichtigsten Gegenstände, die Sie zu Ihrem Klinikaufenthalt mitbringen sollten. Vor dem Antritt Ihrer Reha erhalten Sie von uns zudem eine Packliste.

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  • Muss ich mir für meine Reha Urlaub nehmen?

    Nein, während der medizinischen Rehabilitation erhalten Sie eine Bescheinigung, um von der Arbeit freigestellt zu werden. Diese Bescheinigung beinhaltet den Beginn und das voraussichtliche Ende der Reha. Sie muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden und gilt in diesem Falle als Krankschreibung. Bei einer Reha als Anschlussheilbehandlung sind Sie aufgrund Ihrer Verletzung ohnehin krankgeschrieben und müssen sich keinen Urlaub nehmen.

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  • Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha?

    Ja, laut Sozialgesetzbuch § 4 haben Sie einen Anspruch auf die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit. Wurde von ärztlicher Seite festgestellt, dass eine Rehabilitation ein geeignetes Mittel hierfür ist, muss der Kostenträger Ihre Reha übernehmen

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