Inhalt

Sie haben die Wahl: Reha in Ihrer Wunschklinik
Sie möchten eine Reha beantragen und dafür nicht in irgendeine, sondern in die für Sie perfekte Klinik gehen? Das ist Ihr gutes Recht! Ein:e Angehörige:r von Ihnen ist erkrankt und auf der Suche nach einer Reha? Wählen Sie die am besten geeignetste Klinik selbst aus!
Dafür können Sie vom sogenannten Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und Ihre Rehaklinik selbst aussuchen (weitere Infos siehe unten).
Die Rehaklinik am Kurpark ist eine Fachklinik für Onkologie/Hämatologie und Orthopädie. Egal ob Sie an einer chronischen Erkrankung des Bewegungsapparates oder einer Brustkrebs- oder anderen Tumorerkrankung leiden - wir sind für Sie da! Unsere Klinik verfolgt mit hoher Qualität, einer wohltuende Umgebung und individuellen Therapien stets das Ziel: Ihre Gesundheit wiederherstellen und langfristig sichern.
Informieren Sie sich über unser Behandlungsangebot und finden Sie Ihre Wunschklinik!
Kliniksuche
Sie wollen eine Klinik für ein bestimmtes Krankheitsbild finden oder suchen, welche Klinik in Ihrer Nähe ist? Hier geht’s zur Kliniksuche.
Ihr Weg zur Reha
Sie haben Fragen zu Ihrem Reha-Antrag? Wir helfen Ihnen gerne weiter und stellen Ihnen alles Nötige zur Verfügung.
Sie fragen, wir antworten
Was ist eine Reha und wer darf daran teilnehmen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es in unseren FAQs.
So klappt es mit dem Wunsch- und Wahlrecht:
Das Wunsch- und Wahlrecht ist im Sozialgesetzbuch verankert. Es sichert zu, dass der Rehabilitationsträger - z.B. also Ihre Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung - Ihren berechtigten Wünschen entsprechen muss (zum vollständigen Gesetzestext). Berechtigt ist Ihr Wunsch dann, wenn die Einrichtung nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet ist und von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert ist. Bei der Entscheidung werden Ihre persönliche Lebenssituation, wie Ihr Alter, Familienstand oder Ihre Religion berücksichtigt.
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Rehabilitation bei Ihren behandelnden Hausärzt:innen, beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Rehabilitationsträger oder im Internet darüber, welche Klinik für Sie besonders geeignet ist. Achten Sie darauf, dass die Qualität der medizinisch-therapeutischen Leistungen, Lage, Service und Ausstattung Ihrem Bedarf entsprechen.
Wählen können Sie Rehakliniken, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die Klinik Ihrer Wahl muss über einen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften Ihres Rehabilitationsträgers verfügen,
- Ihrem Wunsch dürfen keine medizinischen Gründe entgegenstehen, d.h. die gewählte Klinik muss nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein,
- Die Klinik muss von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert sein (z.B. nach QMS Reha).
Bei allen Häusern im Verbund der RehaZentren Baden-Württemberg liegen die notwendigen Rahmenbedingungen vor, damit Sie Ihr persönliches Wunsch-und Wahlrecht aussprechen und durchsetzen können.
Ob die Reha ambulant oder stationär stattfindet, ist unerheblich. In beiden Fällen greift das Wunsch- und Wahlrecht. Auch für eine Anschlussheilbehandlung können Sie Ihre Wunschklinik zusammen mit dem Sozialdienst Ihres Akutkrankenhauses abstimmen.
Haben Sie Ihre Wunschklinik gefunden, reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht gemeinsam mit Ihrem Reha-Antrag ein. Es ist dabei ratsam, die Wahl der Klinik ausreichend zu begründen. In dem Vorschlag sollten Sie in erster Linie die medizinische Eignung der Klinik darlegen. Darüber hinaus ist es aber auch nützlich, weitere Begründungen für die Wahl einer Klinik anzugeben (z.B. Wohnortnähe, Mitnahmemöglichkeit eines Hundes).
Wird Ihr Reha-Antrag genehmigt folgt die Kostenzusage seitens des Reha-Trägers (beispielsweise Ihre Renten- oder Krankenversicherung). Anschließend erhalten Sie einen Termin von Ihrer Klinik und Sie beginnen Ihre Reha.
Haben Sie schon einen Platz in einer Klinik zugewiesen bekommen und möchten im Nachhinein von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen? Auch das ist möglich: mit dem Antrag auf Heilstättenänderung.
Die wichtigsten Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht:
-
Muss meiner Wunschklinik entsprochen werden?
Ja, sofern die Einrichtung nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet ist und von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert wurde.
Schließen -
Was passiert, wenn mein Wunsch abgelehnt wurde?
Sollte der Kostenträger Ihren Wünschen nicht entsprechen, muss er dies in einem Bescheid begründen. Wir empfehlen Ihnen, diese Aussage genau zu überprüfen. Daraufhin können Sie gegen den Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen. Nutzen Sie hierfür gerne unser Formular. Wichtig ist, dass Sie eine Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten.
Schließen -
Was ist, wenn mir bereits eine Klinik zugewiesen wurde und ich im Nachhinein von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen möchte?
Auch das ist möglich. Reichen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung ein.
Schließen -
Können besondere Zuzahlungen gefordert werden?
Nein. Bevorzugt Ihr Rehabilitationsträger eine andere, für ihn kostengünstigere Klinik, darf er Ihnen eventuell entstehende Mehrkosten für Ihre Wunschklinik nicht berechnen. Eine solche Zuzahlungspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Vielmehr gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Das heißt: Sie haben gegenüber dem Reha-Träger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung.
Schließen
Informationen erhalten Sie auch im Flyer "Klinik nach Wunsch? Sie haben die Wahl!" der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitation (DEGEMED).
Download